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Arbeitshilfe zur Erstellung von Führungszeugnissen für ehrenamtlich Engagierte

Arbeitshilfe nach dem Bundeskinderschutzgesetz

Die Arbeitshilfe des Deutschen Bundesjugendrings zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche nach dem Bundeskinderschutzgesetz richtet sich an Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit auf lokaler Ebene. Neben Hintergrundinformationen zum Bundeskinderschutzgesetz gibt die Broschüre Orientierung für Gespräche oder Verhandlungen mit Jugendämtern. Wann besteht keine Führungszeugnispflicht? Wie kommen Vereinbarungen mit dem Jugendamt zustande? Was soll in Vereinbarungen stehen? Auf diese Frage gibt es Antworten. Beschrieben werden auch Sonderfälle und Anwendungsbeispiele.

Die Publikation steht als PFD-Version zur Verfügung, kann aber auch bestellt werden.

 

zur Publikation (PDF 9,3 MB)

 

Kontakt:

Deutscher Bundesjugendring
Christian Weis - Grundlagenreferent
Mühlendamm 3
10178 Berlin

Tel. 030 / 40 04 04 14
Email christian.weis(at)dbjr.de
Web. www.dbjr.de

zur Quelle (aufgerufen am 18.05.2017)