Förderung
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Förderanträge ist ausschließlich das online-basierte Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden.
Die Förderleitlinien
Eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidungen der Ostdeutschen Sparkassenstiftung.
Antragsfrist
Projektanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden.
Weitere Informationen, Anträge und die Förderleitlinien findet ihr über diesen Link.

