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Förderprogramm der Ostdeutschen Sparkassenstiftung

Um das kulturelle Leben in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt nachhaltig zu stärken, fördert die Ostdeutsche Sparkassenstiftung engagierte Menschen sowie Kunst- und Kulturinstitutionen.

Förderung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Förderanträge ist ausschließlich das online-basierte Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden.

Die Förderleitlinien

Eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidungen der Ostdeutschen Sparkassenstiftung.

Antragsfrist

Projektanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden.

Weitere Informationen, Anträge und die Förderleitlinien findet ihr über diesen Link.