Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder Organisationen mit Anbindung an Wohlfahrtsverbände, deren Vorhaben Beteiligung praktisch umsetzen und barrierefrei gestaltet sind. Gefördert werden u.a. Honorar- und Sachkosten sowie Maßnahmen zur baulichen, sprachlichen und medialen Barrierefreiheit. Pro Vorhaben können bis zu 7.500 Euro beantragt werden, und die Laufzeit beträgt maximal zwölf Monate. Die Bewerbungen werden fortlaufend entgegengenommen bis die Fördermittel in Höhe von 5 Millionen Euro ausgeschöpft sind.
Im Fokus der Förderaktion stehen Projekte, die junge Menschen dabei unterstützen:
- ein Bewusstsein für die Folgen von Ausgrenzung und Mobbing zu entwickeln
- Handlungssicherheit im Umgang mit ausgrenzendem Verhalten zu gewinnen
- ihre sozialen Kompetenzen auszubauen
- sich aktiv für ein respektvolles und inklusives Miteinander einzusetzen
Zuschüsse:
- Maximaler Zuschuss: 7.500 Euro, davon max. 5.000 Euro für Honorar- und Sachkosten und max. 2.500 Euro zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Eigenmittel: nicht erforderlich
- Förderfähige Kosten: Honorar- und Sachkosten, Kosten zur Herstellung baulicher, sprachlicher und medialer Barrierefreiheit
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung sind hier zu finden.
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Fon: 0228.209 22 00
Mail: info(at)aktion-mensch.de
Web: www.aktion-mensch.de
