Es möchte die bereits in Sachsen-Anhalt erfolgreich wirkenden Bundes- und Landesprogramme sowie die vor Ort entwickelten Ansätze, Strukturen und Angebote in einer gemeinsame Strategie zusammenführen.
Kernpunkte sind:
- Prävention und Intervention:
Projekte oder Maßnahmen zur Vermittlung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen in Bezug auf Rechtsextremismus, Rassismus oder weiterer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. - Aktivierung und Beteiligung
Umsetzung von erlebnis- oder bildungsorientierten Beteiligungsprozessen, die zur Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit verschiedenen Erscheinungsformen des politisch oder religiös motivierten Extremismus beitragen sowie zur Aktivierung der Zivilgesellschaft. - Vernetzung und Dialog
Unterstützung von Maßnahmen, die in Abstimmung mit und unter Einbeziehung von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft i. S. einer einheitlichen Strategie zu einer Förderung des weltoffenen und toleranten Klimas in Sachsen-Anhalt beitragen.
Zielgruppen/Bedingungen:
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt sowie juristische Personen mit ihren Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts dürfen nur dann Zuwendungsempfänger sein, wenn sie nicht unmittelbarer Bestandteil der Landesverwaltung sind.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung:
Projekte und Maßnahmen, die im ersten Halbjahr 2026 ab dem 1. Januar beginnen, können bis 30.10.2025 beantragt werden (Siehe Richtlinie Punkt 7.2). Bis zum 30. April 2026 können Anträge für Projekte und Maßnahmen, die zum 1. Juli 2026 starten sollen, gestellt werden (Siehe Richtlinie Punkt 7.2).
Anträge richten Sie bitte an:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,
Ref. 501
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)

