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Trägerbündnis im Dialog mit der Landespolitik

Nach einem Gespräch am Donnerstag mit den Spitzen der Koalitionsfraktionen sehen die landesweiten gemeinnützigen Träger Sachsen-Anhalts verhalten optimistisch in die Zukunft.

Die Vereine und Verbände hatten sich wegen der ungeklärten Haushaltssituation an den Landtag gewendet. Das Trägerbündnis begrüßt den offenen Dialog mit den Koalitionsfraktionen. Wichtig für die zahlreichen Projekte ist die verbindliche Zusage, dass es vor Weihnachten noch die Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn geben soll. Daraus ergibt sich ein gewisses Maß an Rechtssicherheit, auch wenn noch kein Termin für die Auszahlung der Fördergelder benannt ist. „Wenn die Briefe bis Mitte nächster Woche bei uns sind, wäre das zumindest die Basis für die Weiterführung unserer inhaltlicher Arbeit und gäbe auch den Beschäftigten eine neue Perspektive“, so Anne Haertel vom Trägerbündnis. Die Vereine erwarten zudem auch die zügige Auszahlung der Landesmittel im Januar, um dringend notwendige Ausgaben leisten zu können.

In der Frage der Höhe der institutionellen Förderung gibt es bislang keine Übereinstimmung. Die dafür durch das Land vorgegeben Haushaltsansätze liegen deutlich unter den tatsächlichen Größen und decken unter anderem nicht die anfallenden Personalkosten. Nach einem Papier des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration sieht die Landesregierung selbst die Arbeitsfähigkeit der Träger daher als gefährdet an. „Wir übernehmen Aufgaben im Landesinteresse, arbeiten unmittelbar nach landesrechtlichen Vorgaben. Die im Koalitionsvertrag manifestierte Bekenntnis zu tariflicher Bezahlung in der Förderung und Finanzierung von Verbänden, Vereinen und anderen Trägern sollte daher selbstverständlich sein“, findet Anne Haertel vom Trägerbündnis.

Generell sieht das Trägerbündnis die Notwendigkeit, zukünftig eine angemessene, tarifgerechte und vor allem pünktliche Förderung sicherzustellen. Außerdem will das Bündnis den Dialog über Inhalt und Ausgestaltung der Arbeit mit Landespolitik und Verwaltung künftig intensiver führen.

Zum Hintergrund:
Die Träger im Bündnis arbeiten im Bereich der landesweiten Jugend-, Sozial- und Kulturarbeit, der Integrationsförderung und Engagementförderung. Hier übernehmen sie Aufgaben im besonderen Landesinteresse, im Jugend- und Integrationsbereich auch Pflichtaufgaben des Landes. Sie haben über 160 Beschäftigte, in den Projekten und Angeboten engagieren sich 1.600 Menschen ehrenamtlich überall im Land. Die Träger finanzieren jedes Jahr mit über 7 Millionen Euro Eigen- und Drittmitteln die gesellschaftlichen Aufgaben mit. Für die Erfüllung der Aufgaben erhalten die einzelnen Träger zweckgebunden finanzielle Zuwendungen des Landes für einzelne Projekte (Projektförderung) oder die Institution als solche (institutionelle Förderung). In der Regel dürfen geförderte Maßnahmen erst beginnen, nachdem die Bewilligung der Förderung erfolgt ist. Beginnt ein Träger eine Maßnahme vor der Bewilligung, werden die Kosten bis zur Bewilligung nicht übernommen. Außerdem kann die Maßnahme als solche in Gänze als nicht förderfähig angesehen werden. Ist absehbar, dass die Bewilligung nicht rechtzeitig zum geplanten Maßnahmebeginn erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, den vorzeitigen Maßnahmebeginn (d.h. vor dem Zeitpunkt der Bewilligung der Fördermittel) zu beantragen. In diesem Fall gilt der vorzeitige Beginn dementsprechend nicht als Ausschlusskriterium für die Förderung, die entsprechenden Kosten werden bei einer Bewilligung anerkannt.

Zur Pressemitteilung

Kontakt:

Trägerbündnis c/o KJR LSA
Anne Haertel und Fabian Pfister
Schleinufer 14
39104 Magdeburg
Tel. 03 91-53 53 94 80
E-Mail traegerbrief(at)gmx.de

Zur Quelle (Zugriff am 19.12.2016)