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Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtliche ab 2021

Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, die zahlreichen ehrenamtlich Engagierten ab dem nächsten Jahr steuerlich zu entlasten. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt im kommenden Jahr von 2.400 Euro auf jährlich 3.000 Euro. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei.

Der Bundestag hat am Mittwoch, den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (PDF3,2 MB) beschlossen.

Neben anderen Steuervorteilen, sollen auch Vereine und Ehrenamtliche gestärkt und von Bürokratie entlastet werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht. Außerdem werden in den Zweckkatalog der Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen die Zwecke "Klimaschutz", "Freifunk" und "Ortsverschönerung" aufgenommen.

"Damit würden Vereine und Ehrenamtliche gestärkt. Durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau solle deren unverzichtbare Arbeit erleichtert werden und zugleich der große Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck gebracht werden. Der Einsatz für andere halte die Gesellschaft zusammen, was sich besonders in der jetzigen Krise zeige.", heißt es zur Begründung im Bericht des Finanzausschusses.

Damit die Regelungen in Kraft treten können, muss am Freitag noch der Bundesrat zustimmen.

Quelle: "Bundestag beschließt Jahressteuergesetzt 2020" (aufgerufen am 17.12.2020)