Das Anfang September beschlossene Steueränderungsgesetz 2025 enthält mehrere Regelungen zur Entlastung des Ehrenamts, wie die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein (CDU), mitteilte. Die Bundesregierung wolle Ehrenamt durch steuerliche Erleichtungen fördern, weshalb der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro pro Jahr vorsieht. Die Übungsleiterpauschale solle von 3000 auf 3300 Euro pro Jahr steigen. Diese Regelung ermöglicht Vereinen, Ehrenamtlichen eine höhere Entschädigung zu zahlen, ohne dass für diese Steuern anfallen.
Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre fianziellen Mittel zeitnah verwenden müssen, soll ausgeweitet werden: von derzeit 45.000 soll diese auf 100.000 Euro pro Jahr steigen. Die Vereine erhalten so mehr Freiheit in der Mittelverwendung, indem Planung und Dokumentation der "zeitnahen Mittelverwendung" entfallen. Darüber hinaus soll die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen. Einnahmen durch z.B. Vereinscafé oder -Shop sind nun bis 50.000 Euro im Jahr von der Steuerpflicht ausgenommen.
Staatsministerin Schenderlein erklärte dazu: "Wir gehen jetzt den ersten Schritt, um Vereinen und Ehrenamtlichen den Einsatz für die Gesellschaft zu erleichtern". Weitere Schritte sollten bald folgen: "Regeln vereinfachen, Förderbedingungen verschlanken und die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Freiwilligen verbessern".





