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Sonderförderung: "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern."

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet. Bewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln.

Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Interessenbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 über ein Online-Formular möglich. Für die Vergabe der Fördermittel zählt der Eingangszeitpunkt der Interessenbekundung. Geplant ist, dass für die meisten Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August/September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.

Wer kann eine Förderung erhalten?

  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • als gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts
  • genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten

So soll die neue Sondermaßnahme gezielt ehrenamtlich "helfende Hände" auf dem Land ansprechen und unterstützen. Mit den Fördermitteln sollen zusätzliche, aufgrund der Corona-Pandemie anfallende Mehrbelastungen finanziell aufgefangen werden, für die den ehrenamtlichen Initiativen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neuanschaffungen wie z.B. im:

  • Bereich Gesundheitsschutz: u.a. Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker.
  • Bereich Transport: u.a. Fahrräder, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern.
  • Bereich digitale Ausstattung: u.a. Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software.

Welche Rolle haben die Landkreise im Bewerbungsverfahren?

Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs an die jeweiligen Landkreise weitergeleitet, in denen die Maßnahmen überwiegend wirken. Die Landkreise nehmen eine Qualitätssicherung der vorgelegten Initiativen vor: Sie sichten im Hinblick auf die grundlegenden Eignungskriterien. So sprechen z.B. bewusst irreführende Angaben im Rahmen der Interessenbekundung gegen eine zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel.

Die Landkreise nehmen hingegen keine Bewertungen der geplanten Inhalte der Maßnahmen oder der gewählten Methode vor.

Sofern der Landkreis einzelne Bewerbungen als nicht förderwürdig im Sinne der Bekanntmachung einstuft, wird diese Interessenbekundung im folgenden Antragsverfahren nicht berücksichtigt. Ansonsten gilt weiterhin die Reihenfolge nach Eingang der Interessenbekundungen ("Windhund-Verfahren").

Haben Sie noch Fragen zum Sonderprojekt "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern."? Hier kommen Sie zu den Antworten.

 

Kontakt:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin

Telefon: +49 30 1852-90
E-Mail: poststelle(at)bmel.bund.de
Webseite: www.bmel.de

zur Quelle (aufgerufen am 26.06.2020)