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Silberne Halbkugel im Rahmen des Deutschen Preises für Denkmalschutz geht nach Sachsen-Anhalt

Robra würdigt ehrenamtliche Unterstützung bei der Denkmalpflege

Heute wird im schweizerischen Basel der Deutsche Preis für Denkmalschutz 2017 durch das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz verliehen. Einer der Preisträger stammt aus Sachsen-Anhalt: In der Preiskategorie "Silberne Halbkugel" wird der Förderverein Hofgestüt Bleesern e.V. aus Seegrehna für seinen vorbildhaften Einsatz um den denkmalgerechten Erhalt und die Entwicklung des ältesten deutschen Hofgestüts ausgezeichnet.

Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra gratulierte dem Förderverein zu dieser Auszeichnung und sagte: "Die Arbeit von ehrenamtlichen Initiativen wie dem Förderverein ist für unsere Kulturlandschaft von unschätzbarem Wert. Mit dem renommierten Preis erfährt dieses Engagement eine besondere Würdigung." Auch Kulturstaatssekretär Dr. Gunnar Schellenberger, der zugleich Mitglied des Deutschen Nationalkomitees ist, unterstrich dies.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden mehrfach Initiativen aus Sachsen-Anhalt mit dem Preis für Denkmalschutz ausgezeichnet, zuletzt 2016 der „Arbeitskreis Werbener Altstadt e.V.“ sowie 2014 der „Verein Rettung Schloss Blankenburg e.V.“.

Der Deutsche Preis für Denkmalschutz ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Die Auszeichnung kann in folgenden Kategorien verliehen werden: Karl-Friedrich-Schinkel-Ring, Silberne Halbkugel, Journalistenpreis und Internetpreis. Insgesamt werden dieses Jahr zehn Persönlichkeiten und Personengruppen, die sich in besonderem Maße um die Erhaltung des baulichen und archäologischen Erbes verdient gemacht haben, mit dem renommierten Preis ausgezeichnet. Der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring wird auch in diesem Jahr nicht vergeben. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgte bereits im August.

mehr Informationen zum Preis

Kontakt:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstrasse 42
39104 Magdeburg

Quqlle: Pressemitteilung Nr. 682/2017 der Staatskanzlei, vom 13.11.2017