Die Jugendleiter*innenausbildung ist bundesweit stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Obwohl noch unklar ist, ob und unter welchen Bedingungen Ferienfreizeiten 2020 stattfinden können und Jugendclubs wieder öffnen, wollen die Ehrenamtlichen vorbereitet sein und sorgen sich um abgesagte Ausbildungskurse und einen Ablauf der dreijährigen Gültigkeit ihrer juleica, kurz für Jugendleiter*innen-Card.
Darauf reagierten die Bundes- und Landeszentralstellen juleica mit geänderten Verfahren und Regelungen für 2020.
Was Regelungen gelten ab sofort?
- Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert.
- Die Grundausbildung mit einem Umfang von 40 Zeitstunden kann zu maximal 50 Prozent digital durchgeführt werden. Ein Präsenzanteil ist weiterhin unabdingbar, die Erfahrung eines
Gruppenprozesses ist für das selbstständige Anleiten einer Jugendgruppe zentral. - Welche Module digital umgesetzt werden, entscheiden die jeweiligen Schulungsträger selbstständig.
- Nach Ablauf von drei Jahren ist die Auffrischung der Kenntnisse durch eine 12-stündige Fortbildung nötig. Die Verlängerungsausbildungen können 2020 komplett als digitale Ausbildung durchgeführt
und anerkannt werden.
Jugendleiter:innen sollten ihre Vereine hinsichtlich digitaler Möglichkeiten ansprechen. Beratung für Schulungsträger und Freiwillige bietet die Servicestelle zum Thema juleica, die Landeszentralstelle im KJR SAchsen-Anhalt per Mail unter juleica@kjr-lsa.de.
Alle Änderungen auf der Homepage des KJR LSA: https://www.kjrlsa.de/juleica/juleica-ausnahmeregelung2020/
Kontakt:
Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V.
Schleinufer 14
39104 Magdeburg
Telefon: +49 391 5353-9480 durch Homeoffice kommt es zu eingeschränkter Erreichbarkeit, bitte
nehmen Sie bevorzugt Kontakt per Mail auf.
E-Mail: melanie.brinken(at)kjr-lsa.de
Webseite: www.kjr-lsa.de
Quelle: Pressemitteilung des KJR vom 06.05.2020
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