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Schöffenwahl 2023

Dieses Jahr werden die neuen Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 gewählt. Freiwillige Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden.

 

Schöff:innen sind ehrenamtliche Richtende mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter:innen. Das Rechtsempfinden der Schöffendienst leistenden Personen als nicht juristisch ausgebildete Richtende und ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung können auf diese Weise eingebracht werden. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der unter Umständen anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung. Sie unterliegen einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Grundsätzlich kann zum Schöffen oder zur Schöffin jede:r deutsche Staatsbürger:in im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der in einer Gemeinde im Amtsgerichtsbezirk wohnt.
Die Kandidat:innen für das Amt werden aus einer Liste von Vorschlägen ausgewählt, die, im Falle des Erwachsenenstrafrechts, vom Gemeinde- bzw. Stadtrat dem Amtsgericht vorgelegt wird. Im Falle des Jungendstrafrechts werden die Vorschläge seitens des Jugenhilfeausschusses vorgelegt.

Alle Infos rund um die Wahl in das Schöffenamt sowie Bewerbungsformulare finden Sie hier.
Hier können Sie Informationen nachlesen, die insbesondere das Amt in Sachsen-Anhalt betreffen.