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Öffentliche Anhörung zum Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz

Am 19. Februar beriet der Familienausschuss des Deutschen Bundesstages über das geplante Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz. Auf der Grundlage von 11 Stellungnahmen durch Sachverständige wurde die Bedeutung von Freiwilligendiensten untermauert und diskutiert, wie eine Teilzeit-Option umgesetzt werden kann.

Im Rahmen der Öffentlichen Anhörung im Bundestag konnten neben Vertreter:innen aus Organisationen und Institutionen auch drei Freiwillige ihre Perspektive einbringen (u.a. Marie Beimen, die sich im Rahmen der Petition "Freiwilligendienste stärken" engagiert). Laut Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass junge Menschen unter 27 Jahren ihren Freiwilligendienst künftig in Teilzeit (mit mindestens 20 Wochenstunden) absolvieren können, ohne ein berechtigtes Interesse vorweisen zu müssen. Gemeint sind hierbei familiäre oder pflegerische Verpflichtungen sowie Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Gründe.

Unter den Beteiligten herrschte Einigkeit darüber, dass die Teilzeit-Option Freiwilligendienste attraktiver für junge Menschen macht, wenngleich der Beratungsaufwand für die Träger steigt. Die angestrebte Ausweitung der Taschengeldobergrenze wurde allerdings infrage gestellt. Sie sei wirklichkeitsfremd angesichts der unklaren Haushaltslage und ohne die Refinanzierung aus Bundesmitteln nicht umsetzbar. Für viele Träger und Einsatzstellen sei eine Erhöhung schlicht nicht zu leisten. Stattdessen solle man die Untergrenze des Taschengeldes anheben, da das gezahlte Taschengeld sehr abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Einsatzstelle sei. Um zu gewährleisten, dass die Taschengelderhöhung zahlreiche Freiwillige erreiche, sei die Anhebung der Untergrenze bedeutend wichtiger.

Darüber hinaus wies Kira Bispring (Internationaler Bund) darauf hin, dass es den Freiwilligendiensten an Bekanntheit in der Bevölkerung fehle. Es brauche eine refinanzierte Akquise und Öffentlichkeitsarbeit der Träger, um das Angebot der Freiwilligendieste in der Breite zu bewerben.

 

Weitere Informationen zur Anhörung sind hier nachlesbar.