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Neues Bundesprogramm für Mehrgenerationenhäuser

Mehrgenerationenhäuser sind Orte voller Engagement, an denen sich jüngere und ältere Menschen begegnen und das Miteinander der Generationen aktiv leben. Heute stsrtet das neue "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028)". Damit wird die Laufzeit des Programms für die rund 530 Begegnungsorte - davon 21 in Sachsen-Anhalt - um weitere acht Jahre sichergestellt.

Das neue Bundesprogramm setzt wie das vorherige Bundesprogramm (2017-2020) die enge Zusammenarbeit der Mehrgenerationenhäuser mit ihren Kommunen sowie die flexible und bedarfsorientierte Ausrichtung fort. Mit niedrigschwelligen Informations-, Beratungs- und Begegnungsangeboten bieten sie Raum für gemeinsame Aktivitäten, fördern das freiwillige Engagement aller Altersgruppen und stärken das nachbarschaftliche Miteinander in der Kommune. Das Bundesprogramm ist Teil des gesamtdeutschen Fördersystems, das strukturschwache Regionen langfristig unterstützt.

Bundesfamilienministerin Giffey: "Die Mehrgenerationshäuser sind ein unverzichtbarer Teil der sozialen Infrastruktur unseres Landes. Sie stärken den Zusammenhalt vor Ort und haben mit ihren vielen ehrenamtlich Aktiven gerade während der Pandemie gezeigt, dass soziale Nähe trotz räumlicher Distanz möglich ist. Der Fokus des neuen Bundesprogramms ist es, unsere Demokratie und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, digitale Kompetenzen zu fördern und sich für ökologische Nachhaltigkeit zu engagieren. Die Mehrgenerationenhäuser sollen dazu beitragen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten zu schaffen - für alle Menschen, die in Deutschland leben. Gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse fangen im Konkreten mit der Begegnung von Menschen an. Die Mehrgenerationenhäuser sind großartige Orte dafür."

Mit Beginn der neuen Förderphase schließt das Bundesfamilienministerium zudem eine neue Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab. Das Ziel ist die Zusammenarbeit im Bereich Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege auszubauen.

Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit: "Durch die leicht zugänglichen Angebote können sowohl die Nutzerinnen und Nutzer als auch die in den Mehrgenerationenhäusern ehrenamtlich Engagierten zusätzliche Kompetenzen erwerben und neue Kontakte aufbauen. Das kann ihnen helfen, eine Ausbildung oder eine neue Beschäftigung zu finden. Mehrgenerationenhäuser tragen damit zur Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft bei."

Im neuen Bundesprogramm wird auch die Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016-2026 mit dem durch das BMBF geförderten Sonderschwerpunkt "Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen" fortgesetzt. Seit 2018 können die Mehrgenerationenhäuser für Angebote in diesem Bereich einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beantragen. Im Jahr 2021 nehmen 170 Mehrgenerationenhäuser teil und bieten Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten eine erste Beratung, alltags- und praxisbezogene Unterstützungsangebote und unkomplizierte Hilfe.

In 2020 und 2021 ist es gelungen, die Programmmittel um 5,45 Millionen Euro auf insgesamt 22,95 Millionen Euro zu erhöhen. Dadurch konnte der Bundeszuschuss für die Mehrgenerationenhäuser auf 40.000 Euro angehoben werden. Es ist auch Ziel, diesen erhöhten Zuschuss in der Haushaltsplanung für 2022 und der weiteren Finanzplanung fortzuschreiben. Die Fördermittel dürfen flexibel als Personal- oder Sachkosten eingesetzt werden.

Neben dem jährlichen Bundeszuschuss erhalten alle Mehrgenerationenhäuser auch im neuen Bundesprogramm weiterhin eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr von Kommune, Landkreis und/oder (anteilig) vom Land. Zusätzliche Unterstützung erhalten die Mehrgenerationenhäuser vom BMFSFJ im Rahmen der Programmbegleitung durch fachliche Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und bei der Qualitätssicherung.

Alle Mehrgenerationenhäuser sind im neuen Bundesprogramm erstmals verpflichtet, regelmäßig ein selbst gewähltes Review-Verfahren durchzuführen, an dem die jeweilige Standortkommune zu beteiligen ist.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander und zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 23.02.2021