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Neues Bun­des­pro­gramm für Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser

Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser sind Orte vol­ler En­ga­ge­ment, an denen sich jün­ge­re und äl­te­re Men­schen be­geg­nen und das Mit­ein­an­der der Ge­ne­ra­tio­nen aktiv leben. Heute sts­rtet das neue "Bun­des­pro­gramm Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­haus. Mit­ein­an­der – Für­ein­an­der (2021-2028)". Damit wird die Lauf­zeit des Pro­gramms für die rund 530 Be­geg­nungs­or­te - davon 21 in Sachsen-​Anhalt - um wei­te­re acht Jahre si­cher­ge­stellt.

Das neue Bun­des­pro­gramm setzt wie das vor­he­ri­ge Bun­des­pro­gramm (2017-2020) die enge Zu­sam­men­ar­beit der Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser mit ihren Kom­mu­nen sowie die fle­xi­ble und be­darfs­ori­en­tier­te Aus­rich­tung fort. Mit nied­rig­schwel­li­gen Informations-​, Beratungs-​ und Be­geg­nungs­an­ge­bo­ten bie­ten sie Raum für ge­mein­sa­me Ak­ti­vi­tä­ten, för­dern das frei­wil­li­ge En­ga­ge­ment aller Al­ters­grup­pen und stär­ken das nach­bar­schaft­li­che Mit­ein­an­der in der Kom­mu­ne. Das Bun­des­pro­gramm ist Teil des ge­samt­deut­schen För­der­sys­tems, das struk­tur­schwa­che Re­gio­nen lang­fris­tig un­ter­stützt.

Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Gif­fey: "Die Mehr­ge­ne­ra­ti­ons­häu­ser sind ein un­ver­zicht­ba­rer Teil der so­zia­len In­fra­struk­tur un­se­res Lan­des. Sie stär­ken den Zu­sam­men­halt vor Ort und haben mit ihren vie­len eh­ren­amt­lich Ak­ti­ven ge­ra­de wäh­rend der Pan­de­mie ge­zeigt, dass so­zia­le Nähe trotz räum­li­cher Di­stanz mög­lich ist. Der Fokus des neuen Bun­des­pro­gramms ist es, un­se­re De­mo­kra­tie und den so­zia­len Zu­sam­men­halt zu stär­ken, di­gi­ta­le Kom­pe­ten­zen zu för­dern und sich für öko­lo­gi­sche Nach­hal­tig­keit zu en­ga­gie­ren. Die Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser sol­len dazu bei­tra­gen, gute Ent­wick­lungs­chan­cen und faire Teil­ha­be­mög­lich­kei­ten zu schaf­fen - für alle Men­schen, die in Deutsch­land leben. Gleich­wer­ti­ge und bes­se­re Le­bens­ver­hält­nis­se fan­gen im Kon­kre­ten mit der Be­geg­nung von Men­schen an. Die Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser sind groß­ar­ti­ge Orte dafür."

Mit Be­ginn der neuen För­der­pha­se schließt das Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­um zudem eine neue Ko­ope­ra­ti­on mit der Bun­des­agen­tur für Ar­beit (BA) ab. Das Ziel ist die Zu­sam­men­ar­beit im Be­reich Ar­beits­markt­in­te­gra­ti­on und Be­schäf­ti­gungs­för­de­rung sowie Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fa­mi­lie bzw. Pfle­ge aus­zu­bau­en.

Det­lef Schee­le, Vor­sit­zen­der des Vor­stan­des der Bun­des­agen­tur für Ar­beit: "Durch die leicht zu­gäng­li­chen An­ge­bo­te kön­nen so­wohl die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer als auch die in den Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­sern eh­ren­amt­lich En­ga­gier­ten zu­sätz­li­che Kom­pe­ten­zen er­wer­ben und neue Kon­tak­te auf­bau­en. Das kann ihnen hel­fen, eine Aus­bil­dung oder eine neue Be­schäf­ti­gung zu fin­den. Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser tra­gen damit zur In­te­gra­ti­on in den Ar­beits­markt und in die Ge­sell­schaft bei."

Im neuen Bun­des­pro­gramm wird auch die Ko­ope­ra­ti­on mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung und For­schung (BMBF) im Rah­men der Na­tio­na­len De­ka­de für Al­pha­be­ti­sie­rung und Grund­bil­dung 2016-2026 mit dem durch das BMBF ge­för­der­ten Son­der­schwer­punkt "För­de­rung der Lese-, Schreib-​ und Re­chen­kom­pe­ten­zen" fort­ge­setzt. Seit 2018 kön­nen die Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser für An­ge­bo­te in die­sem Be­reich einen zu­sätz­li­chen jähr­li­chen Zu­schuss von bis zu 15.000 Euro be­an­tra­gen. Im Jahr 2021 neh­men 170 Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser teil und bie­ten Men­schen mit Lese- und Schreib­schwie­rig­kei­ten eine erste Be­ra­tung, alltags-​ und pra­xis­be­zo­ge­ne Un­ter­stüt­zungs­an­ge­bo­te und un­kom­pli­zier­te Hilfe.

In 2020 und 2021 ist es ge­lun­gen, die Pro­gramm­mit­tel um 5,45 Mil­lio­nen Euro auf ins­ge­samt 22,95 Mil­lio­nen Euro zu er­hö­hen. Da­durch konn­te der Bun­des­zu­schuss für die Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser auf 40.000 Euro an­ge­ho­ben wer­den. Es ist auch Ziel, die­sen er­höh­ten Zu­schuss in der Haus­halts­pla­nung für 2022 und der wei­te­ren Fi­nanz­pla­nung fort­zu­schrei­ben. Die För­der­mit­tel dür­fen fle­xi­bel als Personal-​ oder Sach­kos­ten ein­ge­setzt wer­den.

Neben dem jähr­li­chen Bun­des­zu­schuss er­hal­ten alle Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser auch im neuen Bun­des­pro­gramm wei­ter­hin eine Ko­fi­nan­zie­rung in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr von Kom­mu­ne, Land­kreis und/oder (an­tei­lig) vom Land. Zu­sätz­li­che Un­ter­stüt­zung er­hal­ten die Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser vom BMFS­FJ im Rah­men der Pro­gramm­be­glei­tung durch fach­li­che Be­ra­tung, Öf­fent­lich­keits­ar­beit und bei der Qua­li­täts­si­che­rung.

Alle Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser sind im neuen Bun­des­pro­gramm erst­mals ver­pflich­tet, re­gel­mä­ßig ein selbst ge­wähl­tes Review-​Verfahren durch­zu­füh­ren, an dem die je­wei­li­ge Stand­ort­kom­mu­ne zu be­tei­li­gen ist.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Bun­des­pro­gramm Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­haus. Mit­ein­an­der - Für­ein­an­der und zur Ar­beit der Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser unter www.mehr­ge­ne­ra­tio­nenhae­u­ser.de.

 

Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­ums vom 23.02.2021