Ab 2019 beginnt die neue fünfjährige Amtszeit für Schöffinnen und Schöffen. Für diese neue Amtsperiode sucht die Hansestadt Stendal derzeit 156 Ehrenamtliche, die sich vor stellen können in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene), für die Amtszeit von 2019 bis 2023 aktiv zu sein.
Schöff*innen sollen vor allem soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis besitzen. Sie sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld einschätzen können. In einer Verhandlung müssen sie Beweise würdigen, was bedeutet, dass sie die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Interessierte, die sich vorstellen können, im Gerichtssaal mit Verantwortung bei der Fällung eines Urteils zu übernehmen, können sich bis zum 30. April 2018 bei der Stadt bewerben. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Die Stadt muss doppelt so viele Bewerber*innen wie nötig vorschlagen und aus diesen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.
zum Bewerbungsformular (PDF; 159,72 KB)
Kontakt:
Hansestadt Stendal
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39576 Hansestadt Stendal
Fax: +49 3931 65-1000
E-Mail: stadt(at)stendal.de
Webseite: www.stendal.de
zur Quelle (aufgerufen am 6.2.2018)