Städte, Gemeinden und Stadtteile in ganz Deutschland haben die Möglichkeit, sich dem Netzwerkprogramm "Engagierte Stadt" anzuschließen. Engagierte Städte entstehen durch die kooperative Zusammenarbeit von engagierten Menschen aus gemeinnützigen Organisationen, der öffentlichen Verwaltung, Unternehmen und der Wissenschaft. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, eine unterstützende Umgebung für bürgerschaftliches Engagement und lokale Beteiligung zu schaffen. Die Mitglieder des Netzwerks, darunter Städte, Gemeinden und Stadtteile, erhalten drei Jahre lang vielfältige Unterstützung und tauschen bundesweit ihre Erfahrungen aus.
Seit 2015 fördert das Netzwerkprogramm "Engagierte Stadt" den Aufbau nachhaltiger Engagementlandschaften in ausgewählten Städten und Gemeinden in Deutschland. In dieser Zeit sind robuste und gut vernetzte Strukturen in den beteiligten Städten entstanden. Die Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement und lokale Beteiligung vor Ort haben sich nachweislich verbessert. Seit 2020 öffnet sich das Netzwerkprogramm für neue Städte und Partnerschaften. Das bedeutet: Mehr Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe, mehr Vernetzung und verstärkte Kooperation.
Ziel ist es, dass das Programm "Engagierte Stadt" gemeinsam mit dem Netzwerk Engagierter Städte zum größten bundesweiten Lern- und Chancennetzwerk von Menschen wird, die bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung in ihrer Stadt, ihrer Gemeinde oder ihrem Stadtteil durch optimale Rahmenbedingungen, sektorübergreifende Zusammenarbeit und gemeinsames Lernen vorantreiben. Zudem werden neue Städte eingeladen, sich als "Engagierte Stadt" zu engagieren.
Das Interessensbekundungsverfahren 2023 bietet in den kommenden drei Jahren die einzige Möglichkeit, Teil des Netzwerks "Engagierte Stadt" zu werden. Teilnehmen können Städte, Gemeinden und Stadtteile mit 10.000 bis 250.000 Einwohner:innen. Voraussetzung ist eine Kooperation zwischen Akteur:innen aus der Zivilgesellschaft und der kommunalen Verwaltung, optional auch aus der Wirtschaft und/oder Wissenschaft. Gemeinschaftliche Interessensbekundungen sind vom 25. September bis zum 24. November 2023 möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.