Worauf muss man achten, wenn man Mitgliederlisten herausgibt? Wie sieht es in Bezug auf Datenschutz aus, wenn Informationen auf der Website veröffentlicht werden? Wann ist es für einen Verein erforderlich, eine:n Datenschutzbeauftragte:n zu benennen? Alle relevanten Informationen zum Thema Datenschutz für Vereine sind in einer kürzlich aktualisierten digitalen Broschüre des Datenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt erhältlich.
Seit dem 25. Mai 2018 gelten die Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das zuletzt im November 2019 überarbeitet wurde. Diese Vorschriften sind direkt auf Vereine anwendbar. Vorstände, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter:innen von Sportvereinen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sowie mögliche Datenschutzbeauftragte innerhalb der Vereine sind dazu verpflichtet, diese Vorschriften zu beachten.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt hat in einer digitalen Broschüre die elf wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutz für Vereine kompakt zusammengefasst. Diese hilfreiche Broschüre wird dringend empfohlen, um Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen zu vermeiden.
Hier geht’s es zur digitalen Version der Infobroschüre: https://lsaurl.de/FAQVereine