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Gesetzentwurf: Teilzeit im Freiwilligendienst

Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu am 20. Dezember 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, das will die Bundesregierung nun ändern.

Menschen unter 27 Jahren sollen Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Ein „berechtigtes Interesse“ meint in diesem Fall familiäre, erzieherische oder pflegerische Verpflichtungen, physische oder psychische Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Gründe. Diese müssen bisher nachgewiesen werden.

Die Möglichkeiten innerhalb des Freiwilligendienstes sollen jetzt erweitert und vereinfacht werden, indem den Engagierten ermöglicht wird, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne ihre persönlichen Gründe offenlegen und ggf. einen Nachweis erbringen zu müssen.

Im Interesse der Freiwilligen ebenso wie der Einsatzstellen und beteiligter Instanzen soll die wöchentliche Arbeitszeit auf mindestens 20 Stunden angepasst werden – wobei kein Anspruch auf eine Ausübung in Teilzeit besteht. Es bedarf des Einverständnisses der Einsatzstelle. Darüber hinaus wird geplant, für die Anerkennung der Leistung die Spanne des zu zahlenden Taschengeldes auszuweiten und generell anzuheben.

 

Der Gesetzentwurf ist hier nachlesbar.