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Gemeinnützigkeit entbürokratisieren - Ehrenamt stärken

Finanzminister von Sachsen-Anhalt spricht sich für eine Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts aus.

Finanzminister André Schröder kündigte an, dass sich die Finanzministerkonferenz in einer ihrer nächsten Sitzungen mit dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht beschäftigen wird. Die letzten Änderungen gab es 2013. Unter anderem wurden damals die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige angehoben.
 
Finanzminister André Schröder: „Es ist sinnvoll, das Ehrenamt weiter zu stärken und die Gemeinnützigkeit zu entbürokratisieren. Im steuerlichen Bereich sehe ich insbesondere an drei Stellen Änderungsbedarf:
 
Die förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecke sind in einem Katalog geregelt. Allerdings ist der Katalog veraltet und spiegelt das förderungswürdige bürgerschaftliche Engagement mit seinen dynamischen Strukturen nur unzureichend wider. Eine Überarbeitung des Kataloges für gemeinnützige Zwecke wäre daher geboten.

Ferner sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben absetzungsfähig. Für kleine Spenden gilt ein vereinfachtes Verfahren bei Zuwendungsbestätigungen. Hier wäre eine Anhebung der Grenzwerte möglich, um das vereinfachte Verfahren bei Zuwendungen breiter anwenden zu können.
 
Im Übrigen sollte eine Forderung des Bundesrates umgesetzt werden, die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro (derzeit 2.400 Euro) und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro (derzeit 720 €) zu erhöhen.“


Kontakt:

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg

Telefon: +49 391 5-6701
E-Mail: poststelle(at)mf.sachsen-anhalt.de
Webseite: www.mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen/

 

Quelle: Pressemitteilung Nr.: 072/2018 des Ministeriums der Finanzen vom 8.10.2018

 

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