Menu
menu

Förderprogramm "Weltoffenes Sachsen-Anhalt"

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt gemeinnützige Vereine, Verbände oder Einrichtungen bei Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der Demokratie...

 und zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Einstellungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.

Gefördert werden:

  • die Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit,
  • die Kofinanzierung von Projekten, Maßnahmen und Strukturen, die durch andere Förderungen bezuschusst werden, wenn die Inhalte der jeweiligen Programme den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit entsprechen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens

  • bis zum 31.10. des Vorjahres beziehungsweise
  • für Projekte, die im 2. Halbjahr eines Jahres beginnen und nicht durch andere Programme kofinanziert werden, bis zum 30.4. des betreffenden Jahres

an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gerichtet.