Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen. Diese sind im Einzelnen:
- Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
- Nachwuchsgewinnung sowie
- Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen.
Antragssteller:innen ist es grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen. Antragsberechtigt sind neben gemeinnützigen Organisationen juristische Personen des öffentlichen Rechts wie z.B. Kommunen.
Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Je nach Förderhöhe ist ein Eigenanteil von 10-20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vonnöten. Neben Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software) zählen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design), Kosten für begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software) sowie eine Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial). Anträge sind ab sofort und bis spätestens zum 1. November 2020 möglich. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und Bundeslandwirtschaftsministeriums und wurde am 23. Juni 2020 in Neustrelitz als bundesweite Anlaufstelle zur Unterstützung ehrenamtlich Engagierter gegründet. "Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken." ist das erste Förderprogramm, das die Stiftung aufgelegt hat.
Detaillierte Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der DSEE.
zur Quelle (aufgerufen am 18.09.2020)