Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen kulturelle Einrichtungen stärken und ermutigen wieder Fahrt aufzunehmen. Damit soll ebenfalls die soziale Teilhabe stabilisiert werden. Die Mittel sind für das Jahr 2023 geplant, können jedoch bis 2024, für Bibliotheken sogar bis ins Jahr 2026 übertragen werden. Gefördert werden Summen von mindestens 5.000€ bis maximal 25.000€.
Inhaltliche Schwerpunkte der Antragstellung können beispielsweise Maßnahmen zur Digitalisierung, Vorhaben zur Neuausrichtung von Museen oder Projekte zur Netzwerkbildung sein. Alle Anträge müssen bis zum 1. Oktober 2022 im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) eingereicht werden.
Die Pressemitteilung mit allen ausführlichen Informationen gibt es hier.