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Bundeshaushalt 2021: Ausbau der Engagement- und Demokratieförderung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Haushalts für 2021 beschlossen. 12,24 Milliarden Euro sind vorgesehen für den Ausbau der Familienleistungen und die Kinderbetreuung. Mehr Geld soll aber auch in Engagement und Demokratieförderung fließen.

Zum Haushaltsentwurf 2021 erklärte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: "Auch in Zeiten von Corona können sich die Menschen von jung bis alt darauf verlassen, dass sie weiter gut unterstützt werden. Noch nie hatte der Regierungsentwurf für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen so hohen Etat. Das zeigt die enorme Bedeutung der Familienpolitik in ihrer ganzen Bandbreite. Ich bin überzeugt, dass jeder Euro das Leben der Menschen spürbar besser machen wird und gut angelegt ist. Wir investieren gezielt in den Ausbau von Kinderbetreuung, in bessere Vereinbarkeit und in die Stärkung unserer Demokratie."

Es ist gelungen festzuschreiben, das Bundesprogramm "Demokratie leben!" nicht nur im kommenden Haushaltsjahr, sondern im gesamten Finanzplanungszeitraum finanziell deutlich besser auszustatten. Damit wird die Unterstützung für das Engagement gegen extremistische Tendenzen, gegen Rassismus, Hass und Gewalt deutlich gestärkt, was angesichts der aktuellen politischen Entwicklung geboten ist.

Der Etat des Bundesprogramms "Demokratie leben!" wird 2021 gegenüber 2020 um weitere 35 Millionen Euro auf 150,5 Millionen Euro steigen, in 2022 auf 165 Millionen und ab 2023 auf 200 Millionen Euro. Dies ist ein wichtiges Signal an die vielen Engagierten in diesem Land.

Für den Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste wird das in 2020 erhöhte Niveau in 2021 verstetigt. Das gibt den Trägern Planungssicherheit und ermöglicht vor allem jungen Menschen gesellschaftliches Engagement.

Mit dem Regierungsentwurf wird beschlossen, dass die Mittel für das Patenschaftsprogramm "Menschen stärken Menschen" verstetigt werden, ebenso die Mittel für den Deutsch-Französischen Bürgerfonds.

Das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ist im April 2020 in Kraft getreten, der Vorstand hat im Juli 2020 seine operative Arbeit aufgenommen. Die DSEE erhält von jedem der drei im Stiftungsrat vertretenen Ressorts, in 2021 jeweils zehn Millionen Euro für die Stiftungsarbeit: vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Quelle: Pressemitteilung 065 des BMFSFJ vom 23.09.2020

 

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