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Bürgermedienpreis zum 14. Mal verliehen

Robra: Bürgermedien tragen zur publizistischen Vielfalt bei

Heute wurde in Halle der Bürgermedienpreis zum 14. Mal verliehen. Die Landesmedienanstalten Sachsen-Anhalts, Sachsens und Thüringens loben den Preis aus, um herausragende Programmbeiträge privater nichtkommerzieller Hörfunk- und Fernsehproduzenten zu würdigen. Der Wettbewerb richtet sich an Nutzer und Redaktionsmitglieder von Offenen Kanälen, privaten nichtkommerziellen Radios, Uni-Radios und Fernsehsendern sowie Ausbildungs- und Erprobungskanälen. Er hebt das Engagement der Nutzer/innen bei der Berichterstattung über Sachsen-Anhalt, Sachen und Thüringen hervor. Gleichzeitig wollen die Landesmedienanstalten mit der Verleihung des Preises die Produzenten/innen und Autoren/innen des privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens ermutigen, Beiträge in hoher Qualität herzustellen.

Ausgelobt werden Preise für Erwachsene und für den Nachwuchs (bis 18 Jahre). Erstmalig wurde 2018 ein Sonderpreis „Senioren in Bürgermedien“ verliehen. Insgesamt wurden 12.000 € Preisgelder vergeben.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra erklärte anlässlich der Verleihung des Bürgermedienpreises in Halle:

„Durch den offenen Zugang können alle Interessierten in den Bürgermedien mitarbeiten. Das alles ohne Bindung an interne oder externe Konventionen und frei von wirtschaftlichen Zwängen. Die Bürgermedien als private nichtkommerzielle Hörfunk- und Fernsehproduzenten tragen dadurch maßgeblich zu einer gerade heutzutage wichtigen publizistischen Vielfalt bei.“

Robra lobte die erstmalige Vergabe des Sonderpreises für Seniorinnen und Senioren. Ältere Menschen gehörten zu den festen Nutzerkreisen von Bürgermedien. Sie bewiesen, dass Medien, die einem ständigen Wandel unterlägen, von Jung und Alt gemeinsam erfolgreich betrieben werden könnten.

 

Kontakt:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstrasse 42
39104 Magdeburg

Telefon: + 49 391 567-01
Fax: +49 391 567-6565
E-Mail: staatskanzlei(at)stk.sachsen-anhalt.de

 

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr.460/2018 vom 7.9.2018

 

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