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Beantragung von Fördergeldern für kulturelle Projekte für und mit Geflüchteten

Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Kultur macht stark" können Projekte für junge Erwachsene mit Fluchterfahrung beantragt werden.

Kulturelle Bildung kann dabei unterstützen, Erlebtes zu verarbeiten und Neues zu verstehen. Vor allem jungen Erwachsenen mit Fluchterfahrung, die nicht mehr zur Schule gehen und unter Umständen eine längere Zeit bis zum Übergang in eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit überbrücken müssen, kann kulturelle Bildung die Möglichkeit bieten, die deutsche Sprache zu erlernen und mehr über das Leben in Deutschland zu erfahren.

Im Rahmen des Bundesförderprogramms  "Kultur macht stark" können Projekte  für junge Erwachsene mit Fluchterfahrung zwischen 18 und 26 Jahren beantragt werden. Am 24. November 2016 von 14.00 bis 16.30 Uhr werden zwei konkrete Förderprogramme in Magdeburg vorgestellt.

Das Paritätische Bildungswerk stellt das Förderprogramm "Frauen iD" mit der Zielgruppe junge Frauen mit Fluchterfahrung vor und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband präsentiert das Förderprogramm "Ich bin HIER! Willkommen".  Von beiden Förderprogrammen sind Vertreterinnen vor Ort und können auch auf spezielle Fragen eingehen.

Bei beiden Förderprogrammen sind keine Privatpersonen, sondern gemeinnützige Einrichtungen antragsberechtigt. Generelle Informationen zum Bundesförderprogramm sind hier zu finden:www.buendnisse-fuer-bildung.de

Termin: 24.11.2016 von 14:00 bis 16:30 Uhr
Ort: .lkj) Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V., Brandenburger Str. 9, 39104 Magdeburg
Kosten: keine

Eine Veranstaltung der Servicestelle Sachsen-Anhalt "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung". Anmeldungen sind bis zum 7. November 2016 per Mail einzureichen. Rückfragen bitte an:

Kontakt

Servicestelle Sachsen-Anhalt "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"
Brandenburger Str. 9
39104 Magdeburg
Fon: 0391.244 51 67
Mail: <link>info@kulturmachtstark-lsa.de
Web: www.kulturmachtstark-lsa.de

Quelle: JISSA Newsletter 42/2016