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Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen im kommunalen Ehrenamt werden erhöht

Wie das Ministerium für Inneres und Sport des Landes bekannt gab, wird zum 01. Juli 2024 die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) des Landes geändert, wodurch die Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt um ca. 20 Prozent steigen.

Von dieser Anhebung der Höchstbeträge profitieren insbesondere die über 10.000 ehrenamtlichen Mitglieder in den kommunalen Vertretungen und Ortschaften sowie ehrenamtliche Bürgermeister:innen und Freiwillige in den Feuerwehren.

Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang sagt dazu: „Sowohl die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker als auch unsere Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren setzen sich mit aller Kraft für unsere Heimat ein. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erhöhung der Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen einen Beitrag zur Würdigung ihrer Tätigkeit leisten können und damit auch die Attraktivität des Ehrenamtes steigern.“

Über die Höhe der Aufwandsentschädigung entscheiden Einwohnerzahl und weitere örtliche Verhältnisse der jeweiligen Kommune. Grundsätzlich sollen mit Aufwandentschädigungen Kosten ausgeglichen, die im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten entstehen, hierzu zählen Aufwendungen für Verpflegung, Telekommunikation, Büromaterial oder Reisekosten.

Zur Pressemitteilung des Ministeriums