In Berlin kamen die Finanzminister der Länder zur Finanzministerkonferenz zusammen, um die Anreize für gemeinnütziges Engagement weiter zu verbessern. So soll die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll von 720 Euro auf 840 Euro steigen.
Wer zum Beispiel bei den Freiwilligen Feuerwehren, in Sportvereinen, in kulturellen oder sozialen Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist, soll künftig einen höheren Betrag steuerfrei als Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung erhalten dürfen.
„Das freiwillige Engagement vieler Menschen auch in Sachsen-Anhalt ist der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält. Ich bin davon überzeugt, dass die heute beschlossenen höheren Vergütungen für ehrenamtlich Tätige noch mehr Menschen motivieren werden, sich beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr oder anderen Vereinen zu engagieren.“, sagte der Finanzminister André Schröder.
Die Maßnahmen, die von allen Ländern getragen werden, sollen zügig gesetzlich geregelt werden. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder werden weitere Vorschläge prüfen und in die Diskussion zur Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts einbeziehen.
Einig sind die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in der Frage, dass mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen geschaffen werden muss.
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Quelle: PM des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt vom 24.05.2019
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