Gemeinnützige Vereine, Träger und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, die aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen mussten und denen dadurch Kosten entstanden sind, können Mittel aus dem LOTTO-Hilfsfonds beantragen. Je Antrag können - je nach Höhe der Ausfallkosten - bis zu 10.000 Euro bewilligt werden.
Betroffene können einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt an LOTTO Sachsen-Anhalt schicken. Zudem wird ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis benötigt.
Die Hilfe kann beispielsweise beantragt werden
- für Werbungskosten/Druckkosten für Plakate, Eintrittskarten, Flyer, geschaltete Anzeigen usw. für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt werden mussten,
- für Honorare für vertragliche gebundene Künstler, deren Auftritte abgesagt werden mussten
- für Mietkosten z. B. für Veranstaltungsräume o. ä., die vertraglich festgelegt (anteilig) gezahlt werden mussten, obwohl die Veranstaltung abgesagt werden musste oder
- für Übernachtungskosten/Stornokosten, die trotz abgesagter Veranstaltung zu zahlen waren.
Auf der Webseite zum LOTTO-Hilfsfonds finden Sie eine Checkliste sowie den Finanzierungsplan und die Verpflichtungserklärung, die Sie herunterladen, ausfüllen, speichern und uns anschließend mailen können.
Anträge per E-Mail an:
coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de
Anträge per Post bitte an:
Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg
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