Menu
menu

1 Million Euro für das Gemeinwohl in Sachsen-Anhalt

LOTTO Sachsen-Anhalt hat einen Hilfsfonds für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen eingerichtet, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Über den Hilfsfonds werden bis zu 1 Million Euro bereitgestellt.

Gemeinnützige Vereine, Träger und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, die aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen mussten und denen dadurch Kosten entstanden sind, können Mittel aus dem LOTTO-Hilfsfonds beantragen. Je Antrag können - je nach Höhe der Ausfallkosten - bis zu 10.000 Euro bewilligt werden.

Betroffene können einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt an LOTTO Sachsen-Anhalt schicken. Zudem wird ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis benötigt.

Die Hilfe kann beispielsweise beantragt werden

  • für Werbungskosten/Druckkosten für Plakate, Eintrittskarten, Flyer, geschaltete Anzeigen usw. für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt werden mussten,
  • für Honorare für vertragliche gebundene Künstler, deren Auftritte abgesagt werden mussten
  • für Mietkosten z. B. für Veranstaltungsräume o. ä., die vertraglich festgelegt (anteilig) gezahlt werden mussten, obwohl die Veranstaltung abgesagt werden musste oder
  • für Übernachtungskosten/Stornokosten, die trotz abgesagter Veranstaltung zu zahlen waren.


Auf der Webseite zum LOTTO-Hilfsfonds finden Sie eine Checkliste sowie den Finanzierungsplan und die Verpflichtungserklärung, die Sie herunterladen, ausfüllen, speichern und uns anschließend mailen können.


Anträge per E-Mail an:

coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de

Anträge per Post bitte an:

Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg

 

Weitere Neuigkeiten rund ums freiwillige Engagement in Sachsen-​​​​​Anhalt und bundesweit lesen Sie hier.